Generell gilt ein Mindestalter von 16 Jahren. Dieses Alter kann bei geeigneten Filmen jedoch angepasst werden. In unserer Kommunikation ist das Alter jeweils bei den Filminformationen ersichtlich, wobei unser Personal im Zweifelsfalle gerne Auskunft gibt.
Die Zahl ohne Klammer gibt das Mindestalter für einen Besuch der Vorstellung ohne erwachsene Begleitung. In elterlicher Begleitung ist ein Besuch auch für bis zu zwei Jahre jüngere Personen möglich. Als elterliche Begleitung gilt eine mündige Person, die elterliche Sorge gemäss Artikel 296 ff. ZGB ausübt.
Die Zahl in Klammern gibt einen Richtwert an, ab wann Vorstellungsbesuchende den Film verstehen und vollumfänglich geniessen könnten. Es handelt sich dabei um einen Richtwert, der nicht verpflichtend ist.

Beispiel:
– ab 12(16) Jahren –
Kinder und Jugendliche dürfen den Film besuchen, wenn sie mindestens 12 Jahre alt sind.
In Begleitung eines Elternteils ist der Besuch auch ab 10 Jahren möglich.

Der Film ist jedoch am besten für Jugendliche ab 16 geeignet.